Die Honorierung beträgt:
- 500 € für ein unbebautes Grundstück
- 900 € für eine Eigentumswohnung
- 1.200 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus
- 1.600 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus
im Erbbaurecht
Die Preise für andere Objekte (z.B. Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser) werden nach
Schwierigkeitsgrad kalkuliert.
Bitte rufen Sie mich hierzu an, oder kontaktieren mich per Email: Kontakt
Falls Notwendig bzw. vorhanden, wird für:
- für umfangreichere Recherchen einschließlich der Beschaffung von Unterlagen ein Aufschlag von 10% auf das
vereinbarte Festhonorar erhoben
- abweichende oder mehrere Wertermittlungsstichtage ein Aufschlag von 10% auf das vereinbarte Festhonorar pro
zusätzlichem Wertermittlungsstichtag erhoben
- Bei vorhandenen Grunddienstbarkeiten; Wohnrechten und damit verbundenen Vereinbarungen; Nießbrauchrecht ein
Aufschlag von 20% auf das vereinbarte Festhonorar erhoben
Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer