VERMÖGENSFESTSTELLUNG
KAUF ODER VERKAUF
FINANZIERUNG
STEUERLICHE ZWECKE
EHESCHEIDUNG (Z. B. ZUGEWINNAUSGLEICH)
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Dieses gilt für alle Immobilien und Grundstücke, wie bebaute Grundstücke, also Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Büro-Objekte, Bauernhöfe, Industriegebäude, sonst. Häuser, aber auch für Bauplätze und andere unbebaute Grundstücke.
Umgangssprachlich wird häufig von Immobilienschätzung oder von Schätzung eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Gebäudes gesprochen. Auch sind Begriffe wie Gebäudewert, Hauswert, Wohnungswert oder Kaufwert, als Umschreibung für den Wert einer Immobilie durchaus gebräuchlich. Vom Gesetzgeber wurden jedoch relativ genaue Vorgaben für die Immobilien-Wertermittlung vorgeschrieben. Zur Ermittlung des Marktwertes (anderer Begriff für den Verkehrswert) stehen dem Gutachter mehrere Methoden und Hilfsmittel für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Verfügung. Diese sind direkt oder indirekt in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert. Diese Verordnung legt die Grundzüge für die Ermittlung fest. Sie dient vor allem den Gutachterausschüssen zur Herleitung der Bodenrichtwerte, den Sachverständigen für die Immobilienwertermittlung, sowie Banken und Versicherungen als Rechtsgrundlage zur Wertermittlung.
Pro und Kontra:
+ hat Bestand vor Gericht, bei Finanzamt und Bank
+ es wird ein Verkehrswert ermittelt, da alle Informationen berücksichtigt
werden
+ ausführliche Beschreibung des Objektes und des Grund- und Bodens
+ Dokumentation z. B. durch Fotos, die in der Anlage vorhanden sind
- längere Bearbeitungsdauer, da eventuell Unterlagen oder Informationen
beschafft werden müssen